AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ITAA - Institut für tiergestützte Arbeit Aachen Kerstin Raupach Dipl.- Biologin, Hundeerziehungs- und Verhaltensberaterin, Fachkraft für tiergestützte Therapie, Pädagogik und Beratung (ESAAT zertitiziert) Heimbacher Straße 50 52385 Nideggen fone: 0049 - 15122282484 mail: info@nstitut-tiergestuetzte-arbeit-aachen.de web. : www.institut-tiergestuetzte-arbeit-aachen.de Geltungsbereich 1. Die AGB für das Institut-Tiergestuetzte-Arbeit-Aachen/ITAA/Kerstin Raupach gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen. 2. Die AGB in der aktuellen Version sind spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen gültig und werden ausgehändigt bzw. sind jederzeit unter der Domain www.institut-tiergestuetzte-arbeit-aachen.de einsehbar. 3. Nebenvereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch Kerstin Raupach. 4. Die Schriftform wird durch Brief oder Email gewahrt. Leistungen/Vertragsgegenstand 1. Das Ausbildungsangebot umfasst die Ausbildung zum Therapiebegleithunde-Team von Mensch und Hund, Einzel- und Gruppenstunden, Seminare, Workshops und zusätzliche Veranstaltungen (s.Angebot auf der Webseite www.institut-tiergestuetzte-arbeit-aachen.de). Dieses beinhalten die theoretische und praktische Unterweisung des Hundehalters in hundliche Verhaltensweisen und in der Umsetzung in der tiergestützten Therapie/Pädagogik. Darüber hinaus werden Kentnisse zu Erziehung, Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, Ernährung, Stress, Lernformen etc vermittelt. 2. Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Beraterin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzung des Hundes und Hundehalters zur Aufnahme in die Gruppe wird ausschließlich durch die Beraterin festgestellt. 3. Die Auswahl der Leistungen für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch die Beraterin in Zusammenarbeit mit dem Kunden und wird somit individuell gestaltet. 4. Ein Vorgespräch ist notwendiger und wichtiger Bestandteil der Ausbildung und Teilnahme und ist kostenpflichtig. 5. Eine Verhaltensberatung per Telefon oder Email ist nur mit Kunden möglich, deren Hund der Beraterin bekannt ist. Diese Beratungen sind kostenpflichtig und gehören in einem angemessenen Rahmen zum Service. Auftragserteilung/Vertrag 1. Kerstin Raupach behält sich vor, bei Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung vom Kunden zu verlangen. Preise 1. Es gilt die bei der Auftragserteilung vereinbarte aktuelle Preisliste. Aktuelle Konditionen werden dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt. Preiserhöhungen behält sich ITAA jederzeit vor. Zahlungverzug 1. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn Kerstin Raupach über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist Kerstin Raupach berechtigt, auch ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von z.Zt. 12% p.a. zu berechnen. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist Kerstin Raupach auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, weitere Dienstleistungen abzulehnen. Vertragskündigung/Beratungsabbruch 1. Bei Trainingsabbruch durch den Kunden, aus Gründen die nicht von Kerstin Raupach zu vertreten sind, wird die vereinbarte Zahlung sofort in voller Höhe fällig, die Ersparniss durch Preispakete entfällt in diesem Falle. Trainingsorte 1. Der Unterricht erfolgt an unterschiedlichen Orten. 2. Für den Fall, dass die Ausbildung bei einem sogenannten Hausbesuch durchgeführt wird, können die Fahrtkosten zusätzlich berechnet werden. Absagen, Verspätungen, Verlängerung der Stunden 1. Nimmt der Kunde an einer gebuchten Einzel- oder Gruppenstunde nicht teil und sagt nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen. 2. Eine gültige Absage der Teilnahme zur Einzel-, Gruppenstunde, zum Workshop oder Seminar sowie zu allen anderen gebuchten Veranstaltungen von ITAA ist nur schriftlich möglich. Als Zeitpunkt der Absage gilt der Eingang bei Kerstin Raupach.Stornierungen werden wie folgt berechnet: >mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird keine Gebühr berechnet >8 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 70% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen >ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Betrag fällig 3. Stornierung durch ITAA/ Kerstin Raupach behält sich vor (z.B. bei Nichtereichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder bei Erkrankung der Kursleitung) die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. 4. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. 5. Eine Verlängerung wegen Fragestellungen ist möglich und gehört im angemessenen Rahmen zum Service. Voraussetzungen 1. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm von ITAA ist ein persönliches Aufnahmegespräch. Ein Aufnahmegespräch beinhaltet eine Anamnese und verhaltensberaterische Elemente. Die Gebühren trägt der Kunde. 2. Verhaltensauffälligkeiten des eigenen Hundes , die dem Kunden bekannt sind, müssen dem Trainer vor der Teilnahme am Programm mitgeteilt werden. Hundegesundheit 1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebestätigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. 2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind der Beraterin bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. 3. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Beraterin über Besonderheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. 4. Ebenfalls ist die Beraterin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündinn zu unterrichten. 5. Die Beraterin ist berechtigt, den Hund ggf. bei vorhandender Läufigkeit oder bei Erkrankung des Hundes vom Unterricht auszuschließen. Haftung 1. Eine Haftung von Kerstin Raupach für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. 2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Beraterin handelt, unabhängig davon, auf welchem Gelände er sich dabei befindet. 3. Soweit der Kunde durch die Beraterin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde alleine die Verantwortung hierfür.